Was wird zum Erstgespräch benötigt?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit (soweit diese vorhanden sind):
- Krankenkassenkarte
- Zeugnisse der letzten 3 Jahre (als Kopien)
- Relevante Vorberichte (als Kopien)
- Gelbes Untersuchungsheft
- ggf. ein Familienfoto
Eine Überweisung ist nicht nötig.
Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht
Bei Minderjährigen ist es gesetzlich vorgesehen, dass Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in eine Behandlung, die über das Erstgespräch hinausgeht, schriftlich einwilligen müssen. Unter Downloads finden Sie eine entsprechende Vorlage.