Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und begleichen für ihre Versicherten in der Regel die Kosten vollständig.
Privatversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten den Versicherten die Kosten für eine Psychotherapie. Die Kostenerstattung hängt im Einzelfall von Ihrem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Sie können ihrem Versicherungsvertrag entnehmen, welche Versicherungsvereinbarungen für Psychotherapie Sie getroffen haben. In der Regel übernehmen die Privaten Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie.
Als Versicherte/r übernehmen Sie die Verantwortung für die Sicherung der Erstattung der Kosten durch Ihren Versicherer. Unabhängig von der Höhe der Erstattung gilt also das Behandlungsvertragsverhältnis nur zwischen Ihnen und der PsychotherapeutIn, der Sie den vereinbarten Gebührensatz in voller Höhe schulden.
Grundlage der Rechnungsstellung ist die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Der 3.5-fache Satz beträgt z.B. derzeit für eine Sitzung in Verhaltenstherapie zu 50 Minuten 153,00 €
GOP mit Honorarbeträgen PDF-Dokument